§ 3       Gemeinnützigkeit

 

            Der MGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

            Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“

            der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig.

           

 

§ 4       Erwerb der Mitgliedschaft

 

            Mitglieder können werden:

                                                                                                                                            

a)   natürliche Personen

b)   juristische Personen

c)   sonstige Organisationen oder Zusammenschlüsse, die

      bereit sind, die Ziele und den Zweck des Vereins zu  

      unterstützen.

           

            Der Verein hat           

 

a)      aktive Mitglieder

b)      passive Mitglieder

c)      Ehrenmitglieder

 

 

Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Über die Aufnahme beschließen die Mitglieder der wöchentlichen Chorprobe. Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Betroffenen die Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

 

 

§ 5       Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

            Aktive Mitglieder

 

            Sie haben an den regelmäßigen Übungsabenden und anderen  

            Veranstaltungen teilzunehmen und in Verhinderungsfällen sich zu

            entschuldigen. Nach erfolgterAufnahme in den Verein sind die

            jährlichen Beiträge sowie evtl. Sonderbeiträge

            (Umlagen) zu zahlen.

 

            Passive Mitglieder

 

            Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen

            dauernd am Mitsingen verhindert oder stimmlich nicht in der Lage

            sind, können als passiveMitglieder geführt werden. Sie sind

            Förderer des Vereins.