§ 3 Gemeinnützigkeit
Der MGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“
der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können werden:
a) natürliche Personen
b) juristische Personen
c) sonstige Organisationen oder Zusammenschlüsse, die
bereit sind, die Ziele und den Zweck des Vereins zu
unterstützen.
Der Verein hat
a) aktive Mitglieder
b) passive Mitglieder
c) Ehrenmitglieder
Anträge auf Erwerb der Mitgliedschaft sind schriftlich oder mündlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Über die Aufnahme beschließen die Mitglieder der wöchentlichen Chorprobe. Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Betroffenen die Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Diese entscheidet endgültig mit einfacher Mehrheit. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Aktive Mitglieder
Sie haben an den regelmäßigen Übungsabenden und anderen
Veranstaltungen teilzunehmen und in Verhinderungsfällen sich zu
entschuldigen. Nach erfolgterAufnahme in den Verein sind die
jährlichen Beiträge sowie evtl. Sonderbeiträge
(Umlagen) zu zahlen.
Passive Mitglieder
Mitglieder, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen
dauernd am Mitsingen verhindert oder stimmlich nicht in der Lage
sind, können als passiveMitglieder geführt werden. Sie sind
Förderer des Vereins.