Satzung

 

S A T Z U N G

  

des Männergesangverein von 1880 Seulingen

                                                                          

 

§ 1       Name und Sitz

 

           Der Verein führt den Namen „Männergesangverein von 1880 

            Seulingen“.

 

           Der Verein hat seinen Sitz in Seulingen.

 

           Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den

           Namenszusatz eingetragener Verein“ in der

           abgekürzten Form „e.V.“.

 

           Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet

           am 30.09. j. Jahres

 

 

 

§ 2       Zweck des Vereins

 

           Zweck des Vereins ist die Pflege und die Förderung des

           Gesangs, insbesondere des Liedgutes und des

           Chorgesangs in Form des nnerchores.

 

           Der Verein veranstaltet hierzu Gesangsstunden und

           Veranstaltungen und führt alle ihm zur Erreichung

           des Vereinszweckes geeignet erscheinende Maßnahmen durch.

 

           Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.