Satzung
S A T Z U N G
des Männergesangverein von 1880 Seulingen
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Männergesangverein von 1880
Seulingen“.
Der Verein hat seinen Sitz in Seulingen.
Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den
Namenszusatz eingetragener Verein“ in der
abgekürzten Form „e.V.“.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.10. und endet
am 30.09. j. Jahres
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Pflege und die Förderung des
Gesangs, insbesondere des Liedgutes und des
Chorgesangs in Form des Männerchores.
Der Verein veranstaltet hierzu Gesangsstunden und
Veranstaltungen und führt alle ihm zur Erreichung
des Vereinszweckes geeignet erscheinende Maßnahmen durch.
Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral.